Spirits - Gemeinsam wohnen 2016-01-02
Gemeinsam wohnen ist in Spirits ohne weiteres möglich, sei es unter Ehepaaren, oder mit Freunden als WG. Allerdings macht es einen Unterschied, ob man eine Wohnung gemeinsam mietet oder nur einer die Wohnung mietet und alle anderen als Untermieter bei ihm einziehen. Im Folgenden werden beide Wege kurz erklärt.
Unter "Immobilien" gibt es einen Link "Neue Mietobjekte suchen", dort kann man sich die verfügbaren Objekte anschauen. Ganz wichtig: Mindestens eine Etage muss bewohnbar (also vom Typ "Wohnraum") sein! Alternativ zur Miete kann man ein Objekt natürlich auch kaufen und dann mit dem Ehekonto den Eigenbedarf anmelden. So oder so erscheint das Objekt dann in der eigenen Immobilienliste und über den Link "Wohnung besichtigen" oder "Objekt verwalten". Du und auch dein Partner finden dort den Einziehen-Button und schon wohnt ihr zusammen.
Natürlich braucht man kein gemeinsames Konto, um gemeinsam zu wohnen. Es reicht schon, wenn eine Person die Wohnung kauft oder mietet. Alle anderen können dann die entsprechende Klingel betätigen und dort einziehen.
Der Unterschied dabei ist, dass nun der Hauptmieter einen Antrag erhält und die neuen Bewohner erst bestätigen muss. Er kann dabei auch direkt festlegen, wie viel Platz jeder Untermieter erhält - bei einer gemeinsamen Wohnung kann das jeder selbst entscheiden.
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Das Ehekonto verwenden
Die Ehe ist darum etwas Besonderes, weil man dabei ein gemeinsames Ehekonto erhält. Mit dem Ehekonto kann man (wie auch mit Bauspar-, Vereins- oder Stadtkonten) Gebäude und Objekte kaufen oder mieten. Der Vorteil dabei ist, dass alle Eigentümer des Kontos aus automatisch Eigentümer der Immobilien werden! Somit können Ehepaare, die mit dem Ehekonto eine Wohnung mieten, beide gleichberechtigt einziehen und wohnen.Unter "Immobilien" gibt es einen Link "Neue Mietobjekte suchen", dort kann man sich die verfügbaren Objekte anschauen. Ganz wichtig: Mindestens eine Etage muss bewohnbar (also vom Typ "Wohnraum") sein! Alternativ zur Miete kann man ein Objekt natürlich auch kaufen und dann mit dem Ehekonto den Eigenbedarf anmelden. So oder so erscheint das Objekt dann in der eigenen Immobilienliste und über den Link "Wohnung besichtigen" oder "Objekt verwalten". Du und auch dein Partner finden dort den Einziehen-Button und schon wohnt ihr zusammen.
Mit dem Vereinskonto
Mit dem Vereinskonto funktioniert es genau gleich wie mit dem Ehekonto. Der Unterschied ist, dass nicht nur die beiden Ehepartner sondern alle Schatzmeister des Vereins Zugriff auf das Konto haben und entsprechend zum Besitzer oder Mieter des Objekts werden.Ohne gemeinsames Konto
Natürlich braucht man kein gemeinsames Konto, um gemeinsam zu wohnen. Es reicht schon, wenn eine Person die Wohnung kauft oder mietet. Alle anderen können dann die entsprechende Klingel betätigen und dort einziehen.
Der Unterschied dabei ist, dass nun der Hauptmieter einen Antrag erhält und die neuen Bewohner erst bestätigen muss. Er kann dabei auch direkt festlegen, wie viel Platz jeder Untermieter erhält - bei einer gemeinsamen Wohnung kann das jeder selbst entscheiden.
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